HÄUSLICHE KRANKENPFLEGE

Hilfe im
eigenen Zuhause

Sprechen Sie uns an:

Miteinander im Alter am Leben teilnehmen, es sorgen- und barrierefrei genießen, sich geborgen fühlen und wissen, dass man in allen Nöten des Lebens auf die Fürsorge und Hilfe zählen kann – das dürfen Sie von uns erwarten. Wir sind ein gut ausgebildetes und hoch motiviertes Team, dass nur eine Aufgabe hat: Ihnen mit Hilfe zur Seite zu stehen und so ein zufriedenes Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen.

Unsere Leistungen

Wir unterstützen Sie im Haushalt, etwa beim Einkaufen oder Wäsche waschen, bei der Körperpflege und auch bei ärztlich verordneten Maßnahmen wie Medikamentengabe oder Verbandswechsel. Damit Sie so lange wie möglich selbstbestimmt in ihrem Zuhause leben können.

Sie haben Fragen zu Themen rund um die ambulante Pflege, Pflegegrad, Antragstellung, Leistungen, Finanzierung, etc. –  Rufen Sie uns an (Werktags 8 – 14 Uhr):

(03901) 32 981 | info@letzas-pflege.de

Pflegeleistungen

Pflegeleistungen / Grundpflege

Damit Sie Ihre alltäglichen Abläufe beibehalten können, sind wir zu vereinbarten Zeiten zur Stelle und helfen Ihnen. Als sogenannte Grundpflege bieten wir alle Leistungen aus dem Leistungskatalog an, wie zum Beispiel:

  • Unterstützung bei der Körperpflege, inklusive An- und Auskleiden, Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes
  • Unterstützung bei der Zubereitung und beim Einnehmen von Mahlzeiten
  • Mobilisation durch Bewegungsunterstützung oder Lagern im Bett
  • Unterstützung bei der Darm- und Blasenentleerung sowie bei der Versorgung mit Inkontinenzmitteln

Wir beraten Sie gern zur Antragstellung eines Pflegegrades.

Medizinische Behandlungspflege

Medizinische Behandlungspflege

Mit Ihnen zusammen setzen wir ärztlich verordnete Maßnahmen um. Wir richten Medikamente für Sie her, verabreichen Injektionen, kontrollieren Ihren Blutzuckerspiegel oder wechseln Verbände. Die sogenannte Behandlungspflege (auch „häusliche Krankenpflege“) führen ausschließlich fachlich ausgebildete Pflegekräfte durch.

Dazu gehören unter anderem

 

  • Medikamentenüberwachung
  • Wundversorgung
  • Kompressionstherapie
  • Injektionen
  • Insulingabe
  • Katheterwechsel
  • Blutzucker- und Blutdruckmessungen

Entlastungsleistungen

Betreuungs- & Entlastungsleistungen

Damit Sie möglichst lange in Ihrem gewohnten Zuhause leben können, bieten wir Ihnen vielfältige Hilfen – abgestellt auf Ihre Erkrankung, Ihre Wünsche und Bedürfnisse. Zu den Betreuungs- und Entlastungsleistungen zählen die hauswirtschaftliche Versorgung wie zum Beispiel

  • Einkäufe,
  • Spaziergänge,
  • Beschäftigung (Zeitung vorlesen, Spiele),
  • Reinigung der Wohnräume und vieles mehr.

Betreuungs- und Entlastungsleitungen sparen sich bis zum 30.6. des Folgejahres auf und können von Ihnen in Anspruch genommen werden – hierzu beraten wir Sie gerne.

Wenn kein Pflegegrad vorhanden ist, können Sie die hauswirtschaftliche Versorgung auch als Privatleistung in Anspruch nehmen.

Beratungsbesuche nach §37 (3) SGB XI

Beratungsbesuche nach §37 (3) SGB XI

Wer Pflegegeld erhält und durch seine Angehörigen betreut wird, kann durch unseren ambulanten Pflegedienst über die Pflege in der häuslichen Umgebung beraten werden. Diese Beratungseinsätze sind zum Teil verpflichtend und dienen der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege. Bei jedem Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI können Sie Ihre Fragen ausführlich mit uns besprechen. Der Beratungseinsatz wird anschließend durch uns dokumentiert und ist für Sie grundsätzlich kostenlos.

Wir beraten Sie unter anderem zu

  • finanziellen Möglichkeiten
  • Pflegehilfsmitteln
  • Verhinderungspflege
  • Wohnraumanpassung
  • Rehabilitationsleistungen
  • Kurzzeitpflege
  • zur Anpassung oder Beantragung des Pflegegrades

Verhinderungspflege

Verhinderungspflege

Pflegebedürftige, die von ihren Angehörigen oder einer anderen Pflegeperson zu Hause versorgt und betreut werden, erhalten Verhinderungspflege, wenn diese aufgrund von Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen eine Vertretung brauchen. Der Anspruch auf Verhinderungspflege – häufig auch Urlaubspflege genannt – ist in § 39 SGB XI geregelt. Er kann von allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 (nach einer Wartezeit von 6 Monaten) beansprucht werden.

Wir können Ihnen die Verhinderungspflege sowohl ambulant als stationär anbieten.

Bei Fragen im Zusammenhang mit der Verhinderungspflege – wie zum Beispiel die Kostenübernahme – nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Unser Pflegeheim
»Am Karlsturm«

Beratung

Wir beraten Sie individuell zu allen Themen rund um die ambulante & stationäre Pflege, unsere Leistungen, Finanzierung, etc.